Kennt ihr das? Du befindest dich mit deinem Partner in der Öffentlichkeit, mehr oder weniger verstohlen tauscht ihr Zärtlichkeiten aus. Mal ein Kuss, mal eine Berührung hier und mal ein wenig tiefer. Die Erregung wächst in euch. Und irgendwann gelangt ihr an einen Punkt, an dem die Lust so groß wird, dass ihr es am liebsten gleich tun wollt, jetzt, hier und auf der Stelle! Im „echten Leben“ geschieht das aber in der Regel nicht. Ihr schaut euch in die Augen, zahlt womöglich eure Rechnung und geht zu einem von euch nach Hause. Meine Erfahrung dazu: Bis man Zuhause angekommen, ist der magische Moment verflogen und was dann folgt, ist im Vergleich zu dem, was hätte sein können, nur schale Hausmannskost.

Freiluft-Sex – ein dehnbarer Begriff

Ein paarmal in meinem Leben war es allerdings anders und im Rückblick muss ich sagen, dass ich das mitnichten bereue. Und ich bin damit nicht allein: Umfragen zufolge hatten immerhin 60 Prozent der Menschen in Deutschland bereits Sex im Freien. Wobei im Freien ja ein dehnbarer Begriff ist: Wer sich auf der von einer meterhohen Sichtschutzhecke umgebenen Wiese des heimischen Gartenhauses verlustiert, mag ja durchaus seinen Spaß haben. Von Thrill kann hierbei aber keine Rede sein. Im Wald schaut das etwas anders aus, zumal dort auch die Außenbedingungen etwas widriger sind. Ich erinnere mich noch gut an eine laue Nacht am polnischen Ostseestrand, wo ich und eine dunkelhaarige Schönheit nach langem Vorspiel auf der Außenterrasse einer Diskothek schließlich beschlossen, den Schatten des naheliegenden Waldes aufzusuchen um „es“ zu tun. Dumm nur, dass wir nicht die einzigen waren, die auf diese Gelegenheit gewartet hatten: Kaum hatten wir uns unserer Kleidung entledigt, fiel eine mächtige Streitmacht von Stechmücken derart brutal über uns her, dass wir uns panisch wieder ankleideten und zurück an den Strand flohen.

No Risk, no Fun

Deutlich riskanter im polizeilichen Sinne waren zwei Erlebnisse, die ich in meiner Heimatdtadt Würzburg mit einer damals sehr reizvollen, üppigen Blondine hatte – mit der ich jedoch nie „regulär“ zusammen war. Vielmehr war das ein klassisches Beispiel für „occasional sex“: Die sexuelle Anziehung zwischen uns war so stark, dass wir bei zufälligen Begegnungen immer wieder übereinander herfielen. Da war zum Beispiel diese Nacht in Grombühl, wo ich sie eigentlich nach einem Grillabend heimfahren wollte. Dann Gefummel im Auto – alles so eng hier – und letztlich vollzogen wir das Liebesspiel an und auf dem Kofferraum. Doch weder Passanten noch die Polizei kamen vorbei – Glück gehabt! Eine enge Kiste im wahrsten Sinne des Wortes war eine andere Nacht mit ihr im Caveau, einer damals legendären Studentendisko. Gut wir saßen zunächst auf einer relativ weit in der Ecke gelegenen Bank des allerdings eher kleinen Clubs. Und wieder überrollte uns die Lust dermaßen, dass wir buchstäblich zu Boden gingen und unter dieser Bank taten, was getan werden musste. DAS war Thrill, denn im Raum waren locker 200 Leute, doch Puh! Auch diesmal kamen wir ohne Augenzeugen davon. Besser war das, denn in unserem jugendlichen Leichtsinn, Lustsinn wäre wohl der treffendere Begriff, machten wir uns gar nicht klar, dass unser Tun nach § 183a eine Erregung öffentlichen Ärgernisses darstellte, Zitat: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“